Dieser Fels befindet sich in der Kernzone "Quellgebiet der Wieslauter".
Das Verlassen der gekennzeichneten Wanderweg ist verboten, der Zugang zum Fels ggf. nicht möglich.
Landesverordnung über den “Naturpark Pfälzerwald” als deutscher Teil des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen vom 22. Januar 2007.
§ 7 Schutzbestimmungen (3): In den Kernzonen sind alle Handlungen verboten, die diese Räume beschädigen, verändern oder den besonderen Schutzzweck gemäß § 4 Abs. 2 anderweitig
beeinträchtigen können. Das Betreten, Reiten oder Befahren ist auf den mit Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde entsprechend gekennzeichneten Wegen auf eigene Gefahr erlaubt.